Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Hier finden die Erklärung zur Barrierefreiheit für die Webseite der Notariatsreform Baden-Württemberg.

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Schriftzug Barrierefreiheit

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://notariatsreform.justiz-bw.de/ 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Veröffentlichung von Informationen in "Leichte Sprache"
  • Veröffentlichung von Informationen in Gebärdesprache

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.09.2025 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).


Die Erklärung wurde zuletzt am 15.09.2025 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Ministerium der Justiz und für Migration Baden Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 / 279-0

Fax: 0711 / 2279-2264

E-Mail: poststelle@jum.bwl.de

Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) können Sie wie folgt erreichen:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de 
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/ 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.