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Wo wird mein Ende 2017 anhängiges Verfahren weiter bearbeitet?

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Über die nachstehende Suchfunktion können Sie das zuständige Amtsgericht ermitteln, das seit 1. Januar 2018 für die weitere Bearbeitung von anhängigen Verfahren in Betreuungs-, Nachlass- und Grundbuchsachen zuständig ist.

Bitte geben Sie in die Suchmaske das Notariat ein und wählen Sie das jeweilige Rechtsgebiet aus.