Über die nachstehende Suchfunktion können Sie das zuständige Amtsgericht ermitteln, das seit 1. Januar 2018 für die
weitere Bearbeitung von anhängigen Verfahren in Betreuungs-, Nachlass- und Grundbuchsachen zuständig ist.
Bitte geben Sie in die Suchmaske das Notariat ein und wählen Sie das jeweilige Rechtsgebiet aus.