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Wo wird mein Ende 2017 anhängiges Verfahren weiter bearbeitet?


Über die nachstehende Suchfunktion können Sie das zuständige Amtsgericht ermitteln, das seit 1. Januar 2018 für die weitere Bearbeitung von anhängigen Verfahren in Betreuungs-, Nachlass- und Grundbuchsachen zuständig ist.

Bitte geben Sie in die Suchmaske das Notariat ein und wählen Sie das jeweilige Rechtsgebiet aus.

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