Gerichtlicher Bereich (Betreuung, Grundbuch und Nachlass)
Über die nachstehende Suchfunktion können Sie das zuständige Amtsgericht ermitteln, das seit 1. Januar 2018 für die weitere Bearbeitung von anhängigen Verfahren in Betreuungs-, Nachlass- und Grundbuchsachen zuständig ist.
Zur SuchfunktionSeit dem 1. Januar 2018 ist für Sie in Betreuungs-, Grundbuch- und Nachlasssachen grundsätzlich jeweils das Amtsgericht bei Ihnen vor Ort zuständig. Dieses können Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis durch Eingabe Ihres Wohnortes einfach selbst ermitteln.
Soweit in Nachlass- oder Grundbuchsachen ausnahmsweise nicht das Amtsgericht bei Ihnen vor Ort, sondern ein anderes Gericht für Ihr Anliegen zuständig sein sollte, wird dies in dem Orts- und Gerichtsverzeichnis bei Ihrem Suchergebnis ausdrücklich angezeigt (Beispiel: „Nachlasssachen: Amtsgericht X“). Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihr Amtsgericht vor Ort, dort wird Ihnen notfalls der richtige Ansprechpartner genannt werden.
Beurkundungsverfahren
Über die Notarsuche der Bundesnotarkammer werden Ihnen alle Notarinnen und Notare mit Namen, Sitz und Kontaktdaten angezeigt.
Die Verwahrstelle einer Urkunde können Sie über die Verwahrstellenauskunft der Bundesnotarkammer ermitteln.
Über die nachstehende Suchfunktion können Sie ermitteln, welche Notarin oder welcher Notar bzw. welche Notariatsabwicklerin oder welcher Notariatsabwickler für die Bearbeitung Ihres bereits begonnenen Beurkundungsvorgangs seit dem 1. Januar 2018 zuständig ist.
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