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Fragen zur Neuordnung des Grundbuchwesens

Bild zeigt Tastatur mit der Taste Grundbuch


Warum war eine Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg erforderlich?

Baden-Württemberg wies eine im Bundesgebiet einmalige, historisch gewachsene und sehr zersplitterte Struktur des Grundbuchwesens auf. Vor Beginn der Reform existierten mehr als 600 Grundbuchämter im gesamten Land – mehr als im übrigen Bundesgebiet zusammen.

Im badischen Landesteil gab es elf staatliche Grundbuchämter. Hauptsächlich waren dort jedoch die kommunalen Grundbuchämter der Städte und Gemeinden zuständig. Diese betrieben ihre Grundbuchämter selbständig und übten die Personalhoheit über ihre Mitarbeiter aus. Dafür erhielten sie vom Land Entschädigungsleistungen.

Im württembergischen Landesteil waren die Grundbuchämter bei den staatlichen Notariaten angesiedelt. Da diese zum 31. Dezember 2017 aufgelöst werden mussten, war dort ohnehin eine Neuordnung erforderlich.

Wann hat das Ministerium der Justiz und für Europa mit den Planungen der Grundbuchamtsreform begonnen?

Das Ministerium der Justiz und für Europa hat die Planungen zur Umsetzung der Grundbuchamtsreform noch im Jahr 2008, als die damalige Landesregierung die Reform beschloss, aufgenommen. Die Umsetzungsphase begann im März 2012 mit der Inbetriebnahme des Grundbuchzentralarchivs in Kornwestheim sowie mit der Eröffnung der ersten grundbuchführenden Amtsgerichte im badischen Landesteil. Bis zum 31. Dezember 2017 wurden die mehr als 600 ehemaligen Grundbuchämter nach und nach in die 13 zentralen Grundbuchämter eingegliedert.

Was wurde im Wesentlichen gemacht?

Die Grundbuchführung wurde von den bisher mehr als 600 Grundbuchämtern auf 13 grundbuchführende Amtsgerichte übertragen (Baden: Achern, Emmendingen, Mannheim, Maulbronn, Tauberbischofsheim, Villingen-Schwenningen; Württemberg: Böblingen, Heilbronn, Ravensburg, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm, Waiblingen). Damit wurden auch die bislang unterschiedlichen Strukturen beider Landesteile beseitigt. Gleichzeitig wurde im Grundbuchwesen auf eine vollelektronische Aktenführung umgestellt.

Welches waren die Hauptziele, die mit der Grundbuchamtsreform verfolgt wurden?

Durch die Reform wurde die bundesweit einmalige zersplitterte Struktur der Grundbuchämter in Baden-Württemberg beseitigt. Zugleich wurde das Grundbuchwesen im Land komplett digitalisiert. Damit wurde das vollelektronische Grundbuch eingeführt. Diese vollständige Digitalisierung setzt auch eine europarechtliche Vorgabe um.

Müssen Bürgerinnen und Bürger künftig zu einem der 13 grundbuchführenden Amtsgerichte fahren, um Einsicht ins Grundbuch zu nehmen?

Nein. Die Justiz ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern mit berechtigtem Interesse eine praktikable und zeitgemäße Beantragung von Grundbuchausdrucken über die Internetseite www.grundbuchausdruck-bw.de. Darüber hinaus haben über 800 Städte und Gemeinden im Land Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet. Dort können Bürgerinnen und Bürger Einsicht in das elektronische Grundbuch nehmen und Ausdrucke erhalten. Notare und andere berechtigte Personen können unmittelbar über die Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg Einsicht in das elektronische Grundbuch nehmen.

Wer nimmt Eintragungen und Änderungen im elektronischen Grundbuch vor?

Die Grundbuchsachbearbeitung erfolgt an den 13 grundbuchführenden Amtsgerichten durch Rechtspfleger – Justizangehörige im gehobenen Dienst. Mit der Reform wurde eine ganzheitliche Sachbearbeitung durch diese Grundbuchsachbearbeiter eingeführt. Im württembergischen Landesteil werden zudem Bezirksnotare, die sich für ein Verbleiben im Staatsdienst nach der Notariatsreform entschieden haben, eingesetzt. Die Arbeit erfolgt vollelektronisch im papierlosen Büro. Papier-Eingänge werden vom Assistenzteam eingescannt. Für Notare ist elektronischer Rechtsverkehr zwingend. Privatpersonen erhalten Schreiben der grundbuchführenden Amtsgerichte weiterhin per Post. Der Ausdruck erfolgt soweit möglich zentral über das Druck- und Versandzentrum des Landes in Karlsruhe.

Wo werden die bisherigen Grundbücher aufbewahrt?

Die bestehenden Akten aus den bisherigen Grundbuchämtern werden im Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim aufbewahrt. Sie können von den 13 neuen Grundbuchämtern entliehen werden, wenn in Einzelfällen auf alte Dokumente zugegriffen werden muss. Das Grundbuchzentralarchiv ist eine gemeinsame Zweigstelle der Grundbuchämter. Es verwaltet sämtliche Papierunterlagen des baden-württembergischen Grundbuchwesens und ist für Auskünfte aus diesen Unterlagen zuständig. Die Magazine des Grundbuchzentralarchivs haben eine Kapazität von 182 lfd. Regalkilometern. Dort werden die 14 Millionen Papierakten, die in der über 100-jährigen Geschichte des bisherigen Grundbuchwesens entstanden sind, unter besten archivarischen Bedingungen erfasst und eingelagert. Es ist damit eines der größten Archivgebäude Deutschlands.

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