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Wohin kann ich mich mit einem neuen Anliegen in Betreuungs-, Grundbuch- und Nachlasssachen wenden?


Seit dem 1. Januar 2018 ist für Sie in Betreuungs-, Grundbuch- und Nachlasssachen grundsätzlich jeweils das Amtsgericht bei Ihnen vor Ort zuständig. Dieses können Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis hier durch Eingabe Ihres Wohnortes einfach selbst ermitteln.

Soweit in Nachlass- oder Grundbuchsachen ausnahmsweise nicht das Amtsgericht bei Ihnen vor Ort, sondern ein anderes Gericht für Ihr Anliegen zuständig sein sollte, wird dies in dem Orts- und Gerichtsverzeichnis bei Ihrem Suchergebnis ausdrücklich angezeigt (Beispiel: „Nachlasssachen: Amtsgericht X“). Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihr Amtsgericht vor Ort, dort wird Ihnen notfalls der richtige Ansprechpartner genannt werden.