Über die nachstehende Suchfunktion können Sie das zuständige Amtsgericht ermitteln, das ab dem 1. Januar 2018
für die weitere Bearbeitung von anhängigen Verfahren in Betreuungs-, Nachlass- und Grundbuchsachen zuständig ist.
Bitte geben Sie in die Suchmaske das Notariat ein und wählen Sie das jeweilige Rechtsgebiet aus.